Die Übergangseinrichtung in Mühlheim (Kreis Offenbach) ist ein befristetes Wohnangebot für insgesamt 15 abhängigkeitserkrankte Menschen, die aus der „Szene“ aussteigen oder nicht mehr dorthin zurückwollen und dabei Rückenstärkung brauchen. Die Aufnahme erfolgt unmittelbar und ohne vorherige Kostenübernahme für „cleane“ Bewerber über 21 mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hessen.
Wir möchten, dass Sie durch unsere schnelle und unbürokratische Unterstützung Ihre guten Absichten im Hinblick auf ein zukünftig unabhängiges Leben nicht aus den Augen verlieren. Deshalb bieten wir Ihnen während Ihres Aufenthaltes bei uns vielfältige Beschäftigungs- und Freizeitaktivitäten und sind in Gesprächen für Sie da. Wir helfen bei der Klärung dringlicher Angelegenheiten und auch bei der Vermittlung in eine Anschlussmaßnahme.
Wenn Sie sich auf einen unserer Plätze bewerben möchten, melden Sie sich bitte in der Zeit von dienstags – freitags, 9-12 Uhr telefonisch bei Ihren Ansprechpartner*innen auf dieser Seite.
Die Übergangseinrichtung Mühlheim ist durch das Hessische Sozialministerium staatlich anerkannt. Hier können betäubungsmittelabhängige Straftäter in Hessen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 und § 36 Abs. 1 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen und behandelt werden.